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Schadstoffe und Schimmelpilze

Radonsicheres Bauen wird Vorschrift

20.03.18

Artikel: Radongas: Radonsicheres Bauen wird Vorschrift 20.03.18

Seit Anfang 2018 wurde die gesetzliche Radonschutz-Richtlinie EURATOM 2013/59 in allen europäischen Ländern umgesetzt. Seit dem besteht eine gesetzliche Pflicht zur Messung von Radon-Konzentrationen in fertiggestellten Innenräumen. Eine bauliche Vorsorge ist gesundheitlich relevant. Radon ist ein natürliches radioaktives Gas. Es entsteht beim Zerfall von Radium, das in Spuren überall im Boden vorhanden ist und steigt dann als Gas wegen seiner Beweglichkeit durch Erdspalten und durchlässigen Untergrund bis an die Erdoberfläche empor und entweicht im Freien, was als relativ ungefährlich gilt. Dagegen sammelt es sich Bereich von Gebäuden unter der Fundamentplatte und dringt durch Undichtigkeiten in den Keller und das Gebäude ein. Viele wissen gar nicht, daß Radongas die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs nach Rauchen ist. Es mehren sich aber auch Untersuchungsergebnisse, die auf weitere Risiken wie Hautkrebs und Blutkrebs bei Frauen hinweisen.

Es empfiehlt sich sowohl im Bestand als auch vor einem Neubau das Grundstück auf Radongas hin untersuchen zu lassen. Bei Neubauten können z.B. radondichte Schutzfolien unter der Bodenplatte verwendet werden. Im Bestand sind die Schutzmaßnahmen etwas umfangreicher, dazu müssen alle Leckagen gefunden und Abdichtungsmaßnahmen ergriffen werden. Oftmals ist die Kombination mit einer Be- und Entlüftungsanlage im Keller sinnvoll.

Erhöhte Radongasbelastungen habe ich z.B. häufig in München in der Nähe der Isar messen dürfen. Grund dafür ist der Kiesboden, der das Radongas leicht nach oben steigen läßt; Keller, die natürlich nicht abgedichtet sind und eine starke Bodenversiegelung, so dass das Radongas sich den Weg nach oben nur über die Gebäude suchen kann.

Das neue Strahlenschutzgesetz ist nachzulesen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMUB. Der Referenzwert für Radon liegt bei 300 Bq/cbm.
Alle Arbeitsplätze, die sich in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten in bodennahen Stockwerken befinden, unterliegen der Messpflicht.
Für private Haushalte wird es eine Empfehlung zur Messung geben, aber voraussichtlich keine Pflicht.

Euer Baubiologe Marcus Neumann

Wie sollte in etwa eine fachgerechte Schimmelpilzsanierung aussehen?

20. Oktober 2017

Sollten Sie einen sichtbaren Schimmelpilzbefall oder die Vermutung auf einen verdeckten Befall haben, so sollten Sie immer zuerst einen Sachverständigen für Schimmelpilzschäden zu Rate ziehen, der den Schaden begutachtet und Schimmelpilzmessungen durchführt, um das Ausmaß des Schadens richtig beurteilen zu können. Vor der Eliminierung von Schimmelpilz- und/oder Feuchtequellen ist immer eine Klärung der Ursachen notwendig. Erst wenn die Ursachen gefunden und behoben  sind, sollten vor der Sanierung vom Sachverständigen folgende Einzelarbeiten erfolgen: Eine ausreichend genaue Ursachenermittlung, eine Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen und die Erstellung eines Sanierungskonzeptes inklusive Sanierungszielen. Verschiedene Institutionen wie z.B. das Umweltbundesamt, die BG Bau oder Landesgesundheitsämter haben Empfehlungen herausgegeben, wie eine fachmännische Sanierung ablaufen soll. Dazu müssen die Biostoffverordnung, die Gefahrstoffverordnung und ´Technische Regeln für Gefahrstoffe und Biostoffe sowie der Arbeitsschutz eingehalten werden. Nach diesen Verordnungen und Gesetzen muß ein Schimmelpilzbefall ausgehend von der Befallsgröße in Kategorien eingeteilt werden. Kleine Schäden bis 0,2 m2 werden der Kategorie 1 zugeordnet und dürfen von Privatpersonen durchgeführt werden, wenn Sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren, Erkrankungen der Atemwege oder ein geschwächtes Immunsystem haben. Schäden von bis 0,5 m2 werden der Kategorie 2 zugeordnet und dürfen nur von Fachhandwerker (Mlaler, Maurer…) durchgeführt werden. Schäden mit einer großen Biomasse größer als 0,5 m2 werden in die Kategorie 3 eingeteilt und dürfen nur von qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. Ferner werden beurteilt die Dauer der Sanierung, die Tiefe  des Befalls in den Bauteilen sowie die Menge an Staub und Sporen, die bei der Sanierung freigesetzt werden. Sollte die Belastung der Kategorie 2 bzw. 3 zugeordnet sein, so sollte eine Sanierung folgende Punkte beinhalten: Kontaminierte Bereiche müssen von sauberen Bereichen durch Staubschutzwände abgeschottet werden, bei größeren Schäden müssen Schleusen angebracht werden. Raumluftfilter (HEPA-Filter) werden aufgestellt, um die Sporen aus der Raumluft zu filtern und es sollte im Unterdruckverfahren gearbeitet werden.  Möbel etc. werden möglichst aus dem Sanierungsbereich entfernt, ansonsten staubdicht abgedeckt. Befallene Stellen werden mit Sporenbinder behandelt und bei Bedarf mit Fräsen, angeschlossen an speziellen Staubsaugern mit HEPA-Filtern, abgetragen. Belastetes Material wird staubdicht verpackt und über kurze Wege (Fenster) entsorgt. Gegebenenfalls muß die Raumluft mit Verneblern dekontaminiert werden. Nach der Sanierung ist eine Feinreinigung erforderlich. Dazu werden alle Flächen mit  Staubsaugern mit HEPA-Filtern gesaugt und feucht (evtl. mit Desinfektionsmittel wie < 5 % H2O2 oder 70 % igem Isopropanol) abgewischt. Die Raumluft mit den abgestorbenen Sporen und Mycelen wird durch die Raumluftfilter gereinigt. Die Abschottungen werden vorsichtig entfernt. Evtl. ist nochmals der Einsatz von Desinfektionsmittel (Wasserstoffperoxid, Isopropanol) notwendig. Die Sanierung ist durch Kontrollmessungen zu bestätigen. Insgesamt sollte nicht mit giftigen Desinfektionsmittel gearbeitet werden. Der Arbeitsschutz mit geeigneten Masken und Anzügen ist unbedingt einzuhalten.  Die vorher gereinigten Möbel etc.  können wieder zurückgeräumt werden.     

Ihr Baubiologe Marcus Neumann

Schimmelpilze (Wärmebrücken)

12. Oktober 2017

Jetzt im Herbst kommen wir wieder in die kältere Jahreszeit, in der es vermehrt zu Schimmelilzwachstum kommen kann. Ursächlich dafür sind zum Einen die kälteren Temperaturen, zum Anderen die erhöhte Luftfeuchtigkeit in der Außenluft, die ein Lüften erschwert.

Betroffen sind besonders ältere Häuser, die die Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen, oft mit 2- fach verglasten Kunststofffenstern versehen sind und zu wenig gelüftet und geheizt werden. Ferner sind die Innenwände oft mit Tapeten versehen, teilweise sind auch Innendämmungen mit Rigipsplatten zu finden.

Was sagt die Wärmeschutzverordnung? Sie besagt, daß bei einer Außentemperatur von -5 Grad C und einer Innentemperatur von 20 Grad C., Wandoberflächen nicht kälter als 11,6 Grad C. sein dürfen. Werden Sie kälter, kommt es zu Kondensat (über 80 % Feuchtigkeit auf der Bauteiloberfläche) und somit zu Schimmelpilzwachstum. Wir sprechen hier von Wärmebrücken, die hauptsächlich an Außenwänden und da v.a. in den Ecken vorkommen (sogenannte geometrische Wärmebrücken).

Entgegen wirken kann der Bewohner durch häufiges Quer- und Stoßlüften und durch Heizen (mind. 20 Grad C.) der Räume, auch der Schlafzimmer. Denn warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte. Wichtig sind auch die Materialien und Möbel, die im Haus vorherrschen. Natürliche Materialien wie Holz, Kalk, Lehm können viel Feuchtigkeit aufnehmen und bei trockener Luft wieder abgeben. Sie wirken der Schimmelpilzbildung entgegen. Leider sehen die meisten Häuser jedoch anders aus. Laminatböden, Dispersionsfarben mit Kunststoffanteilen, Kunststofffenster und Möbel aus Kunststoffen oder mit Kunstharzlacken versehen, herrschen vor. Folge ist, daß die feuchte Luft im Raum, die durch das Nutzungsverhalten (Kochen, Waschen, Wäschetrocknen, Duschen…) und die Anzahl der Personen entsteht, nur durch Heizen und mehrmaliges Quer- und Stoßlüften verringert werden kann. So kann es sein, daß bei erschwerten Bedingungen ein 8 bis 12 maliges Lüften pro Tag keine Seltenheit sind. Doch dies ist im Alltag  nicht zu schaffen. Laut eines BGH- Urteils ist z.B. einem Mieter nur ein 1- bis 3- maliges Lüften pro Tag zumutbar.

Was also tun?

Um die Wärmebrücken zu entschärfen, sprich die Wandtemperaturen zu erhöhen, wäre das fachmännische Anbringen einer Außendämmung ratsam. Gegen die zu hohe Luftfeuchtigkeit sollte eine kontrollierte Be- und Entlüftung angebracht werden. Evtl. angebrachte Tapeten, sollten entfernt und die Wände sollten mit Kalk- oder Silikatfarben gestrichen werden. Es ist auf alle Fälle ratsam, sich fachmännischen Rat bei Sachverständigen wie Architekten, Baubiologen, Energieberatern zu holen, die  die Sanierungsarbeiten planen und begleiten.